Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine Bundesgesetzgebung, nach der alle Tierärzte verpflichtet sind abzurechnen.
Zum 27.07.2017 hat sich die GOT geändert. Dazu haben wir hier für Sie die Informationsschriften der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer bereitgestellt.
Novellierung mit der 4. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Gültigkeit ab 14. 02. 2020.
Weiter Informationen finden Sie auch unter: Bundestierärtzekammer.de, Rubrik "Für Tierhalter" / "GOT".
Unsere Abrechnung erfolgt über die BFS health finance GmbH.
Im Download finden Sie ein Informationsblatt der BFS.