Notdienst

Für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten bieten wir unseren Kunden einen geregelten Notdienst an.

Da die Aufrechterhaltung eines Notdienstes finanziell und personell ausgesprochen aufwendig ist, rechnen wir Notfallbesuche gemäß GOT (Gebührenordnung für Tier­ärzte) zu einem erhöhten Satz ab.

Bei Kunden anderer Tierarztpraxen, die ausschließlich unseren Notdienst in Anspruch nehmen, erlauben wir uns mindestens zum dreifachen Satz der GOT abzurechnen.

 

Notdienstzeiten:

Montag bis Freitag:           18.00 Uhr bis 8.00 Uhr


Am Wochenende:              Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr

An Feiertagen:                   Ganztägig


Novellierung mit der 4. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit Gültigkeit ab             14. 02. 2020.

Merkblatt "Notdienstgebühr" in der GOT
Informationsschreiben der Bundestierärztekammer
GOT_Notdienst_final.pdf (792.07KB)
Merkblatt "Notdienstgebühr" in der GOT
Informationsschreiben der Bundestierärztekammer
GOT_Notdienst_final.pdf (792.07KB)


Novellierung der GOT zum 14.02.2020 - Bundesministerum für Ernährung und Landwirtschaft
Presseerklärung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.pdf (536.17KB)
Novellierung der GOT zum 14.02.2020 - Bundesministerum für Ernährung und Landwirtschaft
Presseerklärung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.pdf (536.17KB)


       Weiter Informationen finden Sie auch unter: Bundestierärtzekammer.de, Rubrik "Für Tierhalter" / "GOT".

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